Unfall?
Wir helfen sofort!
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing
Bad Salzuflen & Bielefeld
Erste Hilfe, wenn es gekracht hat!
Wir machen
das für Sie!
Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall, egal ob mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad, schnell und reibungslos.
Rechtsanwalt Arndt Schirneker-Reineke ist seit 2001 als selbständiger Rechtsanwalt in Bad Salzuflen und seit vielen Jahren auch in Bielefeld tätig. 2009 hat die
Rechtsanwaltskammer Hamm ihm den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen.
Er ist seit 2015 ADAC Vertragsanwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen AnwaltVereins.
Rechtsanwalt Schirneker-Reineke ist Mitbegründer der Kanzlei Schirneker-Reineke & Rensing in Bad Salzuflen und Bielefeld mit derzeit vier Anwälten und Anwältinnen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite: anwaelte-srr.de
Nerven schonen, Zeit sparen.
Wir wissen, wie viel Zeit und Nerven es kostet, einen Verkehrsunfall selbst zu regulieren. Nehmen Sie sich einfach 5 bis 10 Minuten Zeit und sparen Sie damit etliche Stunden Aufwand!
Unverschuldet – keine Kosten
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, dann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihren Schaden – inklusive der Anwaltsgebühren – bezahlen. Das bedeutet, dass Ihnen in der Regel keine Kosten entstehen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Abschicken und zurücklehnen
Füllen Sie einfach unseren Unfallfragebogen aus und lehnen Sie sich zurück. Wir erledigen alles weitere für Sie…
Sie haben Fragen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Unsere Kanzlei Bad Salzuflen
05222 960990
Unsere Kanzlei in Bielefeld
0521 5577993
Schadensregulierung
Wenn Sie uns mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls beauftragen möchten, benötigen wir die anwaltliche Vollmacht im Original und von Ihnen unterschrieben zurück – gerne auch vorab per Telefax an (05222) 96099-11 oder per E-Mail an kanzlei@anwaelte-srr.de. Jeder Anspruchsteller muss eine gesonderte Vollmacht unterschreiben!
Unfallfragebogen und Vollmacht
Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden und Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Medikamentenersatz, Ersatz des Haushaltsführungsschaden, etc. geltend machen möchten, benötigen wir auch noch die Schweigepflicht-Entbindungserklärung von Ihnen. Für jeden Arzt, der Sie behandelt (hat), benötigen wir eine Erklärung. Ohne diese Erklärung dürfen die Ärzte aufgrund ihrer Schweigepflicht keine Berichte zu Ihrem Gesundheitszustand an Dritte weitergeben. Mit Ihrer Unterschrift entbinden Sie die Ärzte von ihrer Schweigepflicht, selbstverständlich nur in Bezug auf Ihre unfallbedingten Verletzungen.
Schweigepflicht-Entbindung
Das sind wir!
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing
Bad Salzuflen & Bielefeld
Notar & Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Bad Salzuflen und Bielefeld.
Wir laden Sie ein, uns und unsere vielfältigen Tätigkeiten kennenzulernen.